Vor Ihrem Krankenhausaufenthalt
Wertgegenstände
Generell sollten Sie Wertgegenstände und größere Geldbeträge nicht mit ins Krankenhaus nehmen. Die Schränke in den Patientenzimmern sind mit verschließbaren Fächern ausgestattet. In Ausnahmefällen können Sie Ihre Wertgegenstände zu eingeschränkten Zeiten an der Kasse deponieren. Für den Verlust von Wertgegenständen übernimmt das Krankenhaus jedoch keine Haftung.
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Wenn Sie eine notariell beglaubigte Patientenverfügung und eine notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht geschrieben haben, in der festgelegt wurde, welche medizinische Behandlung bei einer aussichtslosen Erkrankung erfolgen soll, informieren Sie oder Ihre Angehörigen die behandelnden Ärzte darüber. Die Patientenverfügung findet aber nur dann Anwendung, wenn ein Patient selbst nicht mehr in der Lage ist, in eine bestimmte Behandlung einzuwilligen. Neben einer solchen Patientenverfügung wird häufig mittels einer Vorsorgevollmacht ein Angehöriger bestimmt, der die Interessen des Betroffenen wahrnehmen soll.
Pflegesatz
Unser allgemeiner Pflegesatz wird von Ihrer Krankenkasse übernommen. Darin sind alle erforderlichen ärztlichen, pflegerischen und medizintechnischen Leistungen sowie die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung enthalten. Bis zu einem Zeitraum von 28 Tagen im Jahr müssen Sie jedoch eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung in Höhe von derzeit 10,- Euro pro Tag leisten. Von der Zuzahlung ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zu 18 Jahren.
Wahlleistungen
Auf Wunsch können Sie Wahlleistungen in Anspruch nehmen. Diese beinhalten die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer sowie wahlärztliche Leistungen, die von unserer Chefärztin und unseren Chefärzten oder deren Vertretern erbracht werden. Über die Zuzahlungsbeträge der möglichen Wahlleistungen informieren Sie gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Aufnahme.
Kontakt zur Aufnahme:
Leitung:
Christian Ilse
Fon: (0421) 347 - 1816 oder - 1826
E-Mail: CIlse(at)sjs-bremen.de
Vertretung:
Janine Tetzlaff
Fon: (0421) 347 - 1816 oder - 1826
E-Mail: JTetzlaff(at)sjs-bremen.de
Öffentliche Verkehrsmittel
Sie können unser Krankenhaus mit den Straßenbahnlinien 1, 4 und 5 oder mit dem Bus der Linie 24 erreichen, stadteinwärts und stadtauswärts - bis zur Haltestelle St. Joseph-Stift. Aktuelle Fahrpläne finden Sie in der Eingangshalle.
Einen detaillierteren Lageplan finden sie hier.
Parken
Das Krankenhaus St. Joseph-Stift hat eine Tiefgarage, die Sie über die Schubertstraße erreichen können.
Bei Ihrer Ankunft
Aufnahme und Anmeldung
In der Patientenaufnahme beginnt für Sie der Aufenthalt im Krankenhaus St. Joseph-Stift. Nach Vorlage der Einweisung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes werden Ihnen notwendige Fragen zu Ihrer Person und Ihrer Anschrift, oder der eines Angehörigen, und nach Ihrem Arbeitgeber gestellt. Außerdem wird nach Ihrer Krankenkasse, der Inanspruchnahme von Wahlleistungen oder eines Telefons am Krankenbett gefragt. Sind diese Details geklärt, werden Sie von einer Schwester oder einem Pfleger in Empfang genommen.
Patientenaufnahme
Unsere Patientenaufnahme befindet sich im Erdgeschoss in der Eingangshalle. Hier gibt es ein Aufrufsystem. Sie erhalten an der Information eine Wartemarke und können dann im Wartebereich Platz nehmen, bis Sie aufgerufen werden.
In der Patientenaufnahme besprechen wir mit Ihnen:
- Ihre Personalien
- Ihren Versichertenstatus
- Einen evtl. Wahlleistungswunsch (Chefarztbehandlung, Ein- bzw. Zweibettkomfortzimmer)
- Hausarzt und/oder einweisenden Arzt
- Zusätzliche Informationen wie z.B. Telefonnummer von Angehörigen.
Bitte klären Sie möglichst vorher den Versicherungsumfang Ihrer privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherung, damit es nicht zu Missverständnissen bei der Leistungsabrechnung kommt.
Am Schluss des Gespräches unterschreiben Sie die Aufnahmevereinbarung und ggf. eine Wahlleistungsvereinbarung. Dies kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.
Für die Aufnahme gelten unsere „Allgemeinen Vertragsbedingungen“ (AVB) und der Entgelttarif, in der jeweils gültigen Fassung.
Bitte bringen Sie immer zur Aufnahme mit:
- Krankenversicherungskarte
- ggf. Klinikcard Ihrer Privatversicherung
- Krankenhauseinweisung Ihres Arztes
Selbstverständlich werden alle Daten streng vertraulich - nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes - behandelt.
Sind Ihnen Begriffe oder Sachverhalte unklar, scheuen Sie sich nicht, in der Patientenaufnahme danach zu fragen. Unsere freundlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden Ihnen gerne weiterhelfen.
Während Sie in unserer Klinik sind
Fluchtwege
Die Fluchtwege sind gekennzeichnet. Bitte achten Sie auf die Hinweistafeln.
Datenschutz und Schweigepflicht
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Krankenhauses sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies ergibt sich aus den Vorschriften des Datenschutzes. Aus diesem Grund darf Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt Ihren Angehörigen nur dann Auskunft über Ihren Gesundheitszustand geben, wenn Sie damit einverstanden sind.
Telefon
Ein Telefon erhalten Sie auf Wunsch und können es in der Zeit von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr an der Information an- bzw. abmelden.
Häufig kommt bei einem Klinikaufenthalt der Wunsch nach einem persönlichen Telefonanschluß auf. Hierzu erhalten Sie an der Information eine Telefonberechtigungskarte mit Ihrer Telefonnummer. Diese Karte muss am Telefonautomaten aufgeladen werden. Die Abrechnung und Auszahlung nicht verbrauchter Gebühren erfolgt ebenfalls über diesen Automaten.
Die aktuellen Preise für die Telefonnutzung entnehmen Sie bitte dem jeweils gültigen Endgelttarif bzw. den Informationen unserer Mitarbeiter.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit im Erdgeschoss öffentliche Kartentelefone.
Handynutzung
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus sicherheitstechnischen Gründen nur eine eingeschränkte Nutzung von Handygeräten gestatten können.
Mobiltelefone von Patienten, Angehörigen und Besuchern können genutzt werden, wobei Unbeteiligte nicht gestört werden dürfen. Nicht erlaubt ist die Nutzung von Mobiltelefonen:
- auf der Interdisziplinären Intensivstation,
- im Aufwachraum,
- in den Untersuchungsbereichen,
- im Bereich der Geburtenhilfe während der Durchführung eines CTGs oder auf Anweisung der Hebammen
Darüber hinaus ist das Personal berechtigt, situationsbedingt die Nutzung von Mobiltelefonen zu untersagen.
Fernsehen
Jedes Patientenzimmer ist mit einem Fernseher ausgestattet. Im Interesse Ihrer Mitpatienten achten Sie bitte darauf, dass das Gerät nur auf Zimmerlautstärke eingestellt ist. Auf Wunsch stellen wir Ihnen Kopfhörer zur Verfügung.
Eine Freischaltung für den Gebrauch der TV-Geräte ist über die Telefonberechtigungskarte geplant. Bis dahin erfolgt auf Wunsch die Anmeldung manuell in der Aufnahme, der Kasse oder der Information.
Die aktuellen Preise für diese Nutzung entnehmen Sie bitte dem jeweils gültigen Entgelttarif oder den Informationen unserer Mitarbeiter.
Medikamente
Um den Genesungsprozess zu unterstützen, nehmen Sie bitte nur die von den behandelnden Ärzten verordneten Medikamente. Bislang verordnete Arzneimittel nehmen Sie bitte nur nach Rücksprache mit dem Klinikpersonal ein.
Dolmetscher
Sollten Sie als ausländische Mitbürgerin oder ausländischer Mitbürger sprachliche Probleme haben, wenden Sie sich bitte an das Klinikpersonal.
Alkohol und Rauchen
Alkoholische Getränke dürfen wir aus medizinischen Gründen nicht zulassen. Wir bitten Sie daher herzlich, hierauf vollständig zu verzichten. Aus Rücksicht auf alle Nichtraucher und aus Gründen des Brandschutzes ist das Rauchen ausschließlich in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.
Post
Ihre Post erhalten Sie durch das Pflegepersonal. Sie können die Zustellung erleichtern, wenn Sie Ihrem Briefpartner neben der Anschrift auch Ihre Station und Zimmernummer mitteilen. Ihre ausgehende Post geben Sie gerne den MA der Information. Möglichkeiten zu fotokopieren oder ein Fax abzusenden haben Sie im Bereich der Aufnahme.
Montag - Donnerstag
von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Postkarten
Ansichtskarten unseres Krankenhauses bekommen Sie an der Information.
Wenn Sie wieder nach Hause gehen
Entlassung
Ihre Ärztin / Ihr Arzt wird Sie vor Ihrer Entlassung über die Notwendigkeit weiterer Behandlungen informieren. Noch offene Fragen Ihrerseits werden gerne beantwortet. Sollten Sie gegen ärztlichen Rat unser Krankenhaus verlassen wollen, müssen Sie eine Erklärung unterschreiben, dass dieser Schritt in Ihrer eigenen Verantwortung liegt.
Vergessen Sie bei Ihrer Entlassung bitte nicht, hinterlegte Wertgegenstände abzuholen, den Schlüssel für Ihr Schrankfach sowie geliehene Bücher, Gehstützen, Kopfhörer etc. zurückzugeben.
Leistungsabrechnung
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
sollten Sie zu Ihrer Abrechnung noch ergänzende Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter der Leistungsabrechnung hierfür gerne zur Verfügung:
Leistungsabrechnung:
Fon: (0421) 347 - 1820 bis 1823
Taxi
Wünschen Sie ein Taxi, wenden Sie sich bitte an die Information.