Im der Krankenhaus St. Joseph-Stift GmbH werden Verträge auf Grundlage der Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) des Deutschen Caritasverbandes abgeschlossen. Arbeitsvertragsrichtlinien sind allgemeine Regelungen über die Durchführung und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen, die der Arbeitgeber bei Abschluss des Arbeitsvertrags zu dessen Grundlage macht. Arbeitsvertragsrichtlinien sind vergleichbar und ähnlich umfangreich wie große Tarifverträge (z.B. TVöD), d.h. sie enthalten in der Regel einen allgemeinen Teil sowie eine Vielzahl von Anlagen oder Sonderregelungen.


Weiterführende Informationen:

Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) des Deutschen Caritasverbandes

AVR - Tarifrecht der Caritas 

Informationen zum kirchlichen Arbeitsrecht für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in katholischen Krankenhäusern

Faktenblatt zum Dritten Weg

Faktenblatt zur Betrieblichen Altersvorsorge

Faktenblatt Vergütung Pflegehelfer/in im Krankenhaus

Faktenblatt Vergütung Gesundheits- und Krankenpfleger/in

Faktenblatt Vergütung Examinierte Pflegefachkraft mit schwieriger Tätigkeit / OTA / Hebamme

Faktenblatt Vergütung Examinierte Pflegefachkraft mit Fachweiterbildung im Krankenhaus