Vor Ihrem Krankenhausaufenthalt

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Wenn Sie eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht verfasst haben, in der festgelegt wurde, welche medizinische Behandlung bei einer aussichtslosen Erkrankung erfolgen soll, informieren Sie oder Ihre Angehörigen bitte die behandelnden Ärzte darüber. Die Patientenverfügung findet aber nur dann Anwendung, wenn ein Patient selbst nicht mehr in der Lage ist, in eine bestimmte Behandlung einzuwilligen. Neben einer solchen Patientenverfügung wird häufig mittels einer Vorsorgevollmacht ein Angehöriger bestimmt, der die Interessen des Betroffenen wahrnehmen soll.

Pflegesatz

Unser allgemeiner Pflegesatz wird von Ihrer Krankenkasse übernommen. Darin sind alle erforderlichen ärztlichen, pflegerischen und medizintechnischen Leistungen sowie die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung enthalten. Bis zu einem Zeitraum von 28 Tagen im Jahr müssen Sie jedoch eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung in Höhe von derzeit  10,- Euro pro Tag leisten. Von der Zuzahlung ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zu 18 Jahren.

Öffentliche Verkehrsmittel

Sie können unser Krankenhaus mit den Straßenbahnlinien 1 und 4 oder mit dem Bus der Linie 24 erreichen, stadteinwärts und stadtauswärts – bis zur Haltestelle St. Joseph-Stift. Den aktuellen Fahrplan der BSAG finden Sie online unter www.bsag.de. Einen detaillierteren Lageplan des St. Joseph-Stift finden sie hier.

Parken

Parkmöglichkeiten für Patient:innen und Besuche bietet eine Tiefgarage direkt in der Schubertstraße sowie weitere Tiefgaragen und Parkflächen an unseren Ärztehäusern:

Wahlleistungen

Auf Wunsch können Sie Wahlleistungen in Anspruch nehmen. Diese beinhalten die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer sowie wahlärztliche Leistungen, die von unseren Chefärzten oder deren Vertretern erbracht werden. Über die Zuzahlungsbeträge der möglichen Wahlleistungen informieren Sie gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Aufnahme.

Kontakt zur Aufnahme:
Leitung 
Christian Ilse  
Fon: (0421) 347 - 1816 oder - 1826 
E-Mail: CIlse(at)sjs-bremen.de

Vertretung 
Tim Wolkenhauer
Fon: (0421) 347 - 1816 oder - 1826 
E-Mail: twolkenhauer(at)sjs-bremen.de

 

Wertgegenstände

Generell sollten Sie Wertgegenstände und größere Geldbeträge nicht mit ins Krankenhaus nehmen. Bei Verlust können wir keine Haftung übernehmen. Die Schränke in den Patientenzimmern sind mit verschließbaren Fächern ausgestattet. In Ausnahmefällen können wir Ihre Wertgegenstände deponieren. Wenden Sie sich hierfür bitte an die Information.

Bei Ihrer Ankunft

Aufnahme und Anmeldung

In der Patientenaufnahme beginnt für Sie der Aufenthalt im Krankenhaus St. Joseph-Stift. Nach Vorlage der Einweisung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes werden Ihnen notwendige Fragen zu Ihrer Person und Ihrer Anschrift, oder der eines Angehörigen und nach Ihrem Arbeitgeber gestellt. Außerdem wird nach Ihrer Krankenkasse, der Inanspruchnahme von Wahlleistungen oder eines Telefons am Krankenbett gefragt. Sind diese Details geklärt, werden Sie durch unsere Damen und Herren der Christlichen Krankenhaushilfe (CKH) auf Station begleitet.

Patientenaufnahme

Unsere Patientenaufnahme befindet sich im Erdgeschoss und hat einen separaten Eingang neben dem Haupteingang. Sie ziehen bitte eine Aufrufmarke und können dann im Wartebereich Platz nehmen, bis Sie aufgerufen werden.

In der Patientenaufnahme besprechen wir mit Ihnen:

  • Ihre Personalien
  • Ihren Versichertenstatus
  • Einen evtl. Wahlleistungswunsch (Chefarztbehandlung, Ein- bzw. Zweibettkomfortzimmer)
  • Hausarzt und/oder einweisenden Arzt
  • Zusätzliche Informationen wie z.B. Telefonnummer von Angehörigen

Bitte klären Sie möglichst vorher den Versicherungsumfang Ihrer privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherung, damit es nicht zu Missverständnissen bei der Leistungsabrechnung kommt.

Zum Schluss des Gespräches unterschreiben Sie die Aufnahmevereinbarung und ggf. eine Wahlleistungsvereinbarung. Dies kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.
Für die Aufnahme gelten unsere „Allgemeinen Vertragsbedingungen" (AVB) und der Entgelttarif, in der jeweils gültigen Fassung.

Bitte bringen Sie zur Aufnahme mit:

  • Krankenversicherungskarte
  • ggf. Klinikcard Ihrer Privatversicherung
  • Krankenhauseinweisung Ihres Arztes

Selbstverständlich werden alle Daten streng vertraulich und nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes behandelt. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

Sind Ihnen Begriffe oder Sachverhalte unklar, scheuen Sie sich nicht, in der Patientenaufnahme danach zu fragen. Unsere freundlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden Ihnen gerne weiterhelfen. 

Während Ihres Aufenthalts

Alkohol und Rauchen

Alkoholische Getränke dürfen wir aus medizinischen Gründen nicht zulassen. Wir bitten Sie daher herzlich, hierauf vollständig zu verzichten. Aus Rücksicht auf alle Nichtraucher und aus Gründen des Brandschutzes ist das Rauchen ausschließlich in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.

 

Datenschutz und Schweigepflicht

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Krankenhauses sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies ergibt sich aus den Vorschriften des Datenschutzes. Aus diesem Grund darf Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt Ihren Angehörigen nur dann Auskunft über Ihren Gesundheitszustand geben, wenn Sie damit einverstanden sind.

 

Dolmetscher

Sollten Sie als ausländische Mitbürgerin oder ausländischer Mitbürger sprachliche Probleme haben, wenden Sie sich bitte an das Klinikpersonal.

 

Handynutzung

Die von Handys erzeugten elektromagnetischen Felder können die hochempfindlichen medizintechnischen Geräte stören oder gar ausschalten. Damit Sie dennoch ihr privates Mobiltelefon nutzen können sind folgende Hinweise zu beachten:

 

  • Telefonieren Sie bitte nur in Ihrem Zimmer, im Eingangsbereich im Erdgeschoss oder außerhalb des Klinikgebäudes. Nehmen Sie dabei Rücksicht auf Ihre Mitpatienten und folgen Sie den Anweisungen des Klinikpersonals.
  • Das Telefonieren mit dem Mobiltelefon ist im Bereich der Intensivstation, der Funktionsbereiche (ambulante Untersuchungsräume), der Röntgenabteilung sowie dem Aufwachraum verboten.
  • Telefonieren Sie bitte nicht während pflegerischer und ärztlicher Tätigkeiten in Ihrem Zimmer.
  • Bitte stellen Sie das Mobiltelefon auf eine geringere Lautstärke, um Belästigungen durch Klingeltöne zu vermeiden.
  • Telefonieren Sie bitte nicht nach 22.00 Uhr, um die Nachtruhe zu gewährleisten.
  • Lassen Sie Ihr Mobiltelefon nie unbeaufsichtigt im Zimmer liegen (Diebstahlgefahr).

Fernsehen

Jedes Patientenzimmer ist mit einem Fernseher ausgestattet. Im Interesse Ihrer Mitpatienten achten Sie bitte darauf, dass das Gerät nur auf Zimmerlautstärke eingestellt ist. Auf Wunsch stellen wir Ihnen Kopfhörer zur Verfügung. Eine Freischaltung für den Gebrauch der TV-Geräte erfolgt über die Telefonberechtigungskarte.

 

Fluchtwege

Die Fluchtwege sind gekennzeichnet. Bitte achten Sie auf die Hinweistafeln.

 

Telefon

Ein Telefon erhalten Sie auf Wunsch und können es in der Zeit von 08.00 Uhr bis 19.00 Uhr an der Information anmelden.

 

Häufig kommt bei einem Klinikaufenthalt der Wunsch nach einem persönlichen Telefonanschluß auf. Hierzu erhalten Sie an der Information eine Telefonberechtigungskarte mit Ihrer Telefonnummer. Diese Karte muss am Telefonautomaten aufgeladen werden. Die Abrechnung und Auszahlung nicht verbrauchter Gebühren erfolgt ebenfalls über diesen Automaten. Die aktuellen Preise für die Telefonnutzung entnehmen Sie bitte dem jeweils gültigen Entgelttarif bzw. den Informationen unserer Mitarbeiter.

 

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit im Erdgeschoss öffentliche Kartentelefone zu nutzen.

WLAN

Für Privat-Patienten ist die Nutzung unseres WLAN kostenfrei, Kassenpatienten können sich ihr persönliches WLAN-Paket hinzukaufen. Ein Tag WLAN kostet zwei Euro, drei Tage vier Euro und sechs Tage fünf Euro.

Bitte beachten Sie, dass Sie für die Aufladung Ihres WLAN-Kontos 20 Euro benötigen: 15 Euro Pfand(*) plus 5 Euro Mindestaufladung. Der Pfand und das nicht verbrauchte Guthaben erhalten Sie am Kassenautomaten am Ende Ihres Aufenthaltes wieder ausgezahlt.

(*) gilt auch für Privatpatienten

 

Medikamente

Um den Genesungsprozess zu unterstützen, nehmen Sie bitte nur die von den behandelnden Ärzten verordneten Medikamente. Bislang verordnete Arzneimittel nehmen Sie bitte nur nach Rücksprache mit dem Klinikpersonal ein.

 

Post

Ihre Post erhalten Sie durch das Pflegepersonal. Sie können die Zustellung erleichtern, wenn Sie Ihrem Briefpartner neben der Anschrift auch Ihre Station und Zimmernummer mitteilen. Ausgehende, frankierte Post können Sie an der Information abgeben bzw. den Briefkasten gegenüber des Eingangs Schubertstraße nutzen. Möglichkeiten zu fotokopieren oder ein Fax abzusenden, haben Sie im Bereich der Aufnahme.

Wenn Sie wieder nach Hause gehen

Entlassung

Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt wird Sie vor Ihrer Entlassung über die Notwendigkeit weiterer Behandlungen informieren. Noch offene Fragen Ihrerseits werden gerne beantwortet. Sollten Sie gegen ärztlichen Rat unser Krankenhaus verlassen wollen, müssen Sie eine Erklärung unterschreiben, dass dieser Schritt in Ihrer eigenen Verantwortung liegt.

Vergessen Sie bei Ihrer Entlassung bitte nicht, hinterlegte Wertgegenstände abzuholen, den Schlüssel für Ihr Schrankfach sowie geliehene Bücher, Gehstützen, Kopfhörer etc. zurückzugeben. Ihre Gebühren für das Telefon sind an der Information zu entrichten.  

Leistungsabrechnung

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
sollten Sie zu Ihrer Abrechnung noch ergänzende Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter der Leistungsabrechnung gerne zur Verfügung.

Leistungsabrechnung  
Fon: (0421) 347 - 1820 bis 1823

Taxi

Wünschen Sie ein Taxi, wenden Sie sich bitte an die Information.