Als der Wissenschaftsjournalist Martin Spiewak 2002 sein Buch „Wie weit gehen wir für ein Kind?“ schrieb, war das erste deutsche Retortenbaby bereits zwanzig Jahre alt. Inzwischen ist eine öffentliche Diskussion um Chancen und Risiken der Kinderwunschbehandlung noch nötiger als in der Vergangenheit – im Blick auf die medizinische Forschung, auf die Praxis in den Kinderwunschzentren, auf die politischen Rahmenbedingungen und auch angesichts der globalen Dimension der heutigen Reproduktionsmedizin.
Gibt es ein „Recht auf ein Kind“? Können betroffene Paare erwarten, dabei von der Gesellschaft jede Unterstützung zu erhalten? Darf man auch den Körper Dritter nutzen – etwa durch Leihmutterschaft oder Eizellspende? Welche gesetzlichen Regelungen und welche gesetzlichen Unschärfen gibt es bei dem heute oft genannten „Recht auf ein Kind“? Was ist dabei die Aufgabe der Kirchen? Diese und weitere Fragen sollen in der Veranstaltung des Ethikkomitees beleuchtet und diskutiert werden.
Die Veranstaltung ist für alle Interessierten offen, die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Termin:
„Wunschkind auf Bestellung? Ethische Fragen der Reproduktionsmedizin“
Datum: Mittwoch, 11. Dezember 2019
Beginn: 16.00 – 18.00 Uhr
Ort: Schulungszentrum im Krankenhaus St. Joseph-Stift
Schwachhauser Heerstr. 54 (Eingang Schubertstraße), 28209 Bremen